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Corona Überbrückungshilfe


Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken ist.

Der Antrag auf die Überbrückungshilfe ist von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem vollständig digitalisierten Verfahren zu stellen.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an – wir unterstützen Sie gerne.

 






Mehr erfahren Sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html